Sie dürfen E-Zigaretten mit ins Flugzeug nehmen, müssen jedoch die Vorschriften der ICAO beachten:
1.Nur im Handgepäck
- E-Zigaretten und deren Zubehör, wie Lithiumbatterien, Pods (z. B. Relx Pro Pod 2) und Verdampferköpfe, dürfen nicht im Aufgabegepäck transportiert werden und müssen im Handgepäck mitgeführt werden.
- Das Gerät muss ausgeschaltet sein; die Nutzung oder das Aufladen während des Fluges ist verboten.
2. Regelungen zur Mitnahme von E-Liquid
- E-Liquid darf 100 ml nicht überschreiten.
- Alle Flüssigkeiten müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Liter aufbewahrt werden.
Um Verstöße oder Sicherheitsrisiken zu vermeiden, empfiehlt RELX Deutschland, die E-Zigarette erst nach der Ankunft am Zielort zu verwenden.
Ähnliche Artikel: