Ja, Sie dürfen E-Zigaretten (Pod-Vapes und Einweg-E-Zigaretten) mit ins Flugzeug nehmen. Sie müssen jedoch die Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) einhalten:
1.Nur im Handgepäck
- E-Zigaretten und deren Zubehör, wie Lithiumbatterien, Pods (z. B. Relx Pro Pod 2) und Verdampferköpfe, dürfen nicht im Aufgabegepäck transportiert werden und müssen im Handgepäck mitgeführt werden.
- Das Gerät muss ausgeschaltet sein; die Nutzung oder das Aufladen während des Fluges ist verboten.
2. Regelungen zur Mitnahme von E-Liquid
- E-Liquid darf 100 ml nicht überschreiten.
- Alle Flüssigkeiten müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Liter aufbewahrt werden.
Um Verstöße oder Sicherheitsrisiken zu vermeiden, empfiehlt RELX Deutschland, die E-Zigarette erst nach der Ankunft am Zielort zu verwenden.
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