Die IATA empfiehlt, dass im Handgepäck bis zu 15 E-Zigaretten mitgeführt werden dürfen.
Regeln für das Handgepäck
- E-Zigaretten dürfen nicht im Aufgabegepäck transportiert werden, da Lithiumbatterien ein Brandrisiko darstellen.
- Die Benutzung oder das Aufladen von E-Zigaretten während des Flugs ist verboten.
- E-Zigaretten und Batterien müssen gegen unbeabsichtigtes Einschalten geschützt sein (z. B. ausgeschaltet und sicher verpackt).
Batterien und Kapazitätsgrenzen
- E-Zigaretten mit eingebauten Batterien dürfen im Handgepäck mitgeführt werden.
- Ersatz-Lithiumbatterien müssen ebenfalls im Handgepäck transportiert und gegen Kurzschluss geschützt sein.
- Kapazitätsanforderungen:
- ≤100 Wh: problemlos zulässig
- 100–160 Wh: in der Regel nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft, nicht im Aufgabegepäck
Beispiele bei Fluggesellschaften
- EasyJet: E-Zigaretten dürfen im Handgepäck mitgeführt werden, maximal zwei Ersatzbatterien.
- Ryanair: Insgesamt bis zu ca. 15 batteriebetriebene Geräte.
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